Einführung einer Meldepflicht von Coronainfektionen (bei Personal und Pflegebedürftigen) in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen
Flexible Regelungen zwischen Pflegekassen und Einrichtungen zur Überbrückung personeller Engpässe
Aussetzung des Pflegepersonalschlüssels in Krankenhäusern ohne Vergütungskürzung
Ausgleich von Einnahmeausfällen und zusätzlichen coronabedingten Kosten durch die Pflegekassen
Bereitstellung und Verteilung von Schutzausrüstung
Gestattung der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen LageWiedereinführung uneingeschränkter Regel- und Wiederholungsprüfungen in Pflegeeinrichtungen ab 01. Januar 2022
Wiedereinführung der der Qualitätsdatenübersendung ab 01. Januar 2022Aussetzung qualitätsbezogener Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen bis 30. September 2020
Begutachtung zur Pflegegradeinstufung per Aktenlage und (video-)telefonischem Gespräch (zunächst bis 30. September 2020, Verlängerung bis 30. Juni 2022)
Unterstützung von Pflegeeinrichtungen durch Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes
Aussetzung verbindlicher Besuche von Pflegegeldempfängerinnen und -empfängern nach § 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI durch ambulante Pflegedienste; Beratungsgespräche per Telefon, Video oder digital möglich (zunächst bis 30. September 2020, Verlängerung bis 31. März 2022, vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz)Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich kann von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung eingesetzt werden, um coronabedingte Versorgungsengpässe auszugleichen (bis zum 31.Dezember 2022)
Erhöhung der Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes für pflegende Angehörige von 10 auf 20 Arbeitstage (mehrfach verlängert bis zum 31. Dezember 2023)
Bildung der Arbeitsgruppe Pflege im Kontext Corona (AG Pflege (Corona)) mit Vertretern der Leistungsträger und der Leistungserbringer:
Teilnehmerkreis bis heute größtenteils aus Mitgliedern des Landespflegeausschusses
Zu Beginn und in Infektionswellen wöchentlich stattfindende Telefonkonferenzen, dazwischen je nach Bedarf
AG konnte die Verbände schon vor Veröffentlichung der nächsten Sächsischen Corona-Schutzverordnung und Allgemeinverfügungen über deren Regelungsinhalt informierenCorona-Prämie/Pflegebonus:
Auszahlung sowohl des Bundes- als auch des Landesanteils (500 Euro) der Corona-Prämie an rund 70.000 Beschäftigte in der Pflege (Gesamtkosten ca. 30 Mio. Euro)Etablierung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle »Corona-Pflegeteam Sachsen« mit folgenden Aufgaben:
Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei den pandemiebedingten Herausforderungen, insbesondere bei akuten Personalausfällen sowie Beratung zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, des Pandemieplans und der Coronavirus-Testverordnung unter Einbindung der Heimaufsicht, des örtlichen Gesundheitsamtes, der Pflegeverbände oder des regionalen Krisenstabes erfolgte die Analyse der Problemlage in der Einrichtung inkl. Ableitung konkreter Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung
Träger der Stelle: Sozialministerium, Landesverbände der Pflegekassen, Medizinischer Dienst (MD) im Freistaat Sachsen, Kommunaler Sozialverband Sachsen